Für das Kfz-Handwerk ergeben sich daraus insbesondere Änderungen bei Sachkundenachweisen, Schulungsinhalten sowie bei Dokumentationspflichten im Umgang mit Kältemitteln in Fahrzeug-Klimaanlagen.
So müssen bestehende Sachkundebescheinigungen künftig regelmäßig aufgefrischt werden. Spätestens ab März 2029 dürfen entsprechende Arbeiten nur noch von Personen durchgeführt werden, deren Nachweis nicht älter als sieben Jahre ist oder die eine Auffrischungsschulung absolviert haben.
Zudem wurden neue Zertifikatskategorien für Tätigkeiten an mobilen Klimaanlagen eingeführt und die Anforderungen an die Dokumentation der Kältemittelrückgewinnung erweitert.