15.07.2026

BIV-Kfz nimmt Stellung zu geplanten Auskunftspflichten für Kfz-Werkstätten

Der Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV-Kfz) hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes und des BND-Gesetzes Stellung genommen.

Der Referentenentwurf sieht vor, neben Fahrzeugherstellern künftig u.a. auch Kfz-Werkstätten ausdrücklich zur Auskunft über bestimmte fahrzeugbezogene Daten verpflichten zu können.

Der BIV-Kfz erkennt das sicherheitspolitische Anliegen des Vorhabens grundsätzlich an. Zugleich weist der Verband darauf hin, dass die vorgesehenen Regelungen rechtssicher, praktikabel und verhältnismäßig ausgestaltet werden müssen. Dabei sind insbesondere die unterschiedlichen technischen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen der Kfz-Betriebe zu berücksichtigen.

Aus Sicht des BIV-Kfz bedarf es unter anderem einer trennscharfen Definition der Telemetriedaten, einer vorrangigen Inanspruchnahme der Fahrzeughersteller, angemessener Haftungs- und Sanktionsregelungen sowie einer vollständigen Erstattung des betrieblichen Aufwands.

Die vollständige Stellungnahme des BIV-Kfz finden Sie »hier«.