15.06.2026

Euro 7: Risiken für den freien Ersatzteilmarkt beim Bremsenservice

Die geplanten Euro-7-Regeln zu Bremspartikelemissionen dürfen den freien Ersatzteilmarkt nicht einschränken. Der Bundesinnungsverband des Kfz-Handwerks fordert, dass gleichwertige Ersatzteile weiterhin verbaut werden dürfen, sofern sie die gesetzlichen Emissions- und Sicherheitsanforderungen erfüllen.

Die Europäische Union plant eine grundlegende Neuregelung der Prüfbedingungen für Bremspartikelemissionen im Rahmen der Fahrzeugtypgenehmigung. Vorgesehen ist die Ablösung der bisherigen globalen technischen Regelung UN GTR Nr. 24 durch die neue UN-Regelung Nr. 179. Diese soll präzisere Messverfahren für Feinstaub- und Partikelemissionen aus Bremssystemen einführen und neue Technologien wie Bremspartikelfilter als mögliche Konformitätsoption berücksichtigen.

Das Vorhaben steht im Zusammenhang mit den übergeordneten EU-Zielen zur Verbesserung der Luftqualität. Zugleich ergänzt es die Emissionsgesetzgebung für Auspuffemissionen im Rahmen von Euro 7 um den bislang wenig regulierten Bereich der Nicht-Auspuff-Emissionen.

Der vorliegende Verordnungsentwurf birgt in seiner aktuellen Ausgestaltung erhebliche Risiken für den freien Ersatzteilmarkt. Die Anforderungen an Bremspartikelfilter und Messkonformität sind so formuliert, dass sie in der Praxis vor allem von Originalteilen der Fahrzeughersteller erfüllt werden können. Unabhängige Ersatzteilanbieter würden dadurch strukturell benachteiligt.

Für Kfz-Werkstätten hätte dies konkrete Folgen: Sollte die Regelung unverändert in Kraft treten, droht der Verlust der Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Ersatzteilanbietern beim Bremsenservice. Gerade dieser zählt zu den häufigsten Wartungsvorgängen überhaupt. Eine solche Einschränkung hätte nicht nur wirtschaftliche Folgen für unabhängige Werkstätten, sondern auch für Verbraucherinnen und Verbraucher, die auf wettbewerbsfähige Preise im freien Markt angewiesen sind.

Der BIV-Kfz fordert daher, dass jedes Ersatzteil, das die gesetzlich definierten Mindestanforderungen hinsichtlich Emissions- und Sicherheitsstandards erfüllt, weiterhin an jedem Fahrzeug verbaut werden darf. Dies muss unabhängig davon gelten, ob es sich um ein Originalteil oder um ein gleichwertiges Produkt eines unabhängigen Anbieters handelt.

Das Prinzip der funktionalen Gleichwertigkeit muss im Regelungstext verankert werden. Der BIV-Kfz hat hierzu gemeinsam mit dem Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) und dem europäischen Dachverband der Fahrzeugteile-Industrie (FIGIEFA) eine Stellungnahme an die Europäische Kommission übermittelt und fordert eine entsprechende Nachbesserung des Entwurfs, bevor dieser in den förmlichen Gesetzgebungsprozess überführt wird.