29.09.2026
Das Bundesverkehrsministerium bereitet eine Neufassung der Richtlinie zur Abgasuntersuchung (AU) vor. Ein zentraler Punkt ist die Umstellung auf gesetzlich definierte AU-Solldaten. Sie sollen die bisherigen Herstellervorgaben ersetzen.
Der Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV-Kfz) begrüßt diesen Schritt. Einheitliche Solldaten schaffen eine transparente und für alle AU-Prüfer nachvollziehbare Grundlage. Das erhöht die Rechtssicherheit bei der Durchführung der AU. Zugleich sollen kostenpflichtige Herstellerdatenbanken entfallen – eine Entlastung insbesondere für kleine und mittlere Werkstätten.
Nach derzeitiger Planung soll die neue AU-Richtlinie im vierten Quartal 2026 im Verkehrsblatt veröffentlicht werden. Für Januar 2027 ist ein Feldtest des neuen Geräteleitfadens (Software-Version 7) vorgesehen. Das endgültige Datum der Anwendung hängt vom Veröffentlichungstermin der Richtlinie ab. Eine Pflicht zur Umrüstung auf Software-Version 7 ist nicht vorgesehen; die bisherigen Geräteleitfäden sollen für bestimmte Fahrzeuge und Untersuchungsverfahren weiter genutzt werden können.
Auf europäischer Ebene werden darüber hinaus zusätzliche PN- und NOx-Messungen diskutiert. Sie sind nicht Teil der aktuell geplanten nationalen Neufassung. Sollten neue Prüfverfahren eingeführt werden, könnten sie zusätzliche technische Ausstattung in anerkannten AU-Betrieben erfordern. Der BIV-Kfz setzt sich deshalb für praxistaugliche Vorgaben, angemessene Übergangsfristen und die Vermeidung unverhältnismäßiger Kosten ein.