Das Kraftfahrzeughandwerk ist ein unverzichtbarer Partner bei der Erreichung der klima- und umweltpolitischen Ziele der Bundesregierung und der Europäischen Union. Werkstätten sichern nicht nur die technische Verkehrssicherheit von 70 Millionen Fahrzeugen in Deutschland, sondern leisten durch professionelle Serviceleistungen einen zentralen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz. Das Kfz-Handwerk führt jährlich rund 5 bis 6 Millionen Klimaanlagen-Wartungen durch. Diese Arbeiten verhindern das unkontrollierte Entweichen fluorierter Treibhausgase in die Atmosphäre und tragen damit unmittelbar zur Reduzierung klimaschädlicher Emissionen bei. Ohne die fachgerechte Durchführung dieser Arbeiten durch sachkundige Kfz-Werkstätten, wären die Klimaschutzziele im Verkehrssektor nicht erreichbar.
Der Bundesinnungsverband des Kfz-Handwerks begrüßt ausdrücklich die Novellierung der Chemikalien- Klimaschutzverordnung zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase und zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft mit teilfluorierten Kohlenwasserstoffen.
Für die Kfz-Betriebe in Deutschland ist es von zentraler Bedeutung, dass die Arbeiten an Kfz-Klimaanlagen klar von Tätigkeiten an stationären Kälte- und Klimaanlagen abgegrenzt werden. Die Arbeitsprozesse im Fahrzeugbereich unterscheiden sich in Art, Umfang und technischen Anforderungen erheblich von stationären Systemen. Eine Gleichbehandlung würde zu unverhältnismäßigen bürokratischen Hürden führen, ohne zusätzlichen Umwelt- oder Klimanutzen zu generieren.
Das Kfz-Handwerk begrüßt die im Verordnungsentwurf vorgesehenen Regelungen zur Umsetzung der neuen Zertifizierungsanforderungen nach der F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573. Ziel muss es sein, dass sowohl die Sachkundebescheinigungen für Personen als auch die Zertifikate für Unternehmen entlang der gesamten Prozesskette klar und einheitlich geregelt werden. Der Bundesinnungsverband unterstützt, dass die Anforderungen an die Qualifikation – insbesondere auch die Inhalte von Schulungs- und Auffrischungskursen – entsprechend den Vorgaben aus Anhang I (Annex I) überarbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht werden. Der Bundesinnungsverband erfüllt diese Aufgaben bereits über die Zertifizierungsstelle.
Aus Sicht des Kfz-Handwerks ist besonders wichtig, dass diese Anforderungen nicht nur aktualisiert, sondern auch transparent und nachvollziehbar dokumentiert werden – sodass sie für Behörden, Schulungseinrichtungen und Betriebe rückverfolgbar und überprüfbar bleiben.
Ergänzend zu den im Referentenentwurf enthaltenen Anpassungen fordert der Bundesinnungsverband:
Eine klare und sachgemäße Bearbeitung zur Erkenntnis der Durchführungsverordnung für "Transport- kälte" mit Bezug der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 und der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 als notwendige Schnittstelle zu Tätigkeiten an Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen.
Ergänzende Pflichten für vorbefüllte Einrichtungen und Erzeugnisse -gemäß §12, mit Bezug zu Quoten Artikel 21- müssen durch Angaben der Verbrauchsmengen über den Handel sichergestellt werden.
Zu Bestimmungen zur Abgabe und dem Verkauf gemäß § 17, Absatz 1 sind Gespräche mit den Händlerverbänden notwendig, um den zielführenden Wettbewerb sowie die Chancengleichheit von Fach- und freien Werkstätten, z.B. über Regelungen zu 2B2 / B2C sicherzustellen.