15.06.2026

Kraftfahrzeuggewerbe-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO / MVBER)

Die Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung sichert freien Werkstätten den Zugang zu technischen Informationen, Originalteilen und Markenwerkzeug. Der Bundesinnungsverband des Kfz-Handwerks setzt sich für eine Erneuerung und Stärkung des GVO-Rahmens ein.

Die Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO 461/2010) läuft 2028 aus. Die EU-Kommission wird voraussichtlich ab 2026/2027 eine Evaluierung einleiten. Die GVO regelt den wettbewerbsrechtlichen Rahmen für den Kfz-Vertrieb und den Aftermarket.

Für freie Werkstätten sichert die GVO den Zugang zu technischen Informationen, Originalteilen und Markenwerkzeug. Ein Wegfall oder eine Schwächung des GVO-Rahmens könnte die Wettbewerbsposition des unabhängigen Aftermarkets erheblich beeinträchtigen.

Der BIV-Kfz setzt sich für eine Erneuerung und Stärkung der GVO ein. Diese muss den veränderten Marktbedingungen durch Digitalisierung, Elektromobilität und OTA-Updates Rechnung tragen und den diskriminierungsfreien Wettbewerb im Aftermarket sicherstellen.

Dazu gehört auch eine konsequente Umsetzung des Annex X der VO 2018/858 beziehungsweise der EU 2026/699 als technische Grundlage des Datenzugangs.