17.06.2026
Die EU-Richtlinien zur periodischen technischen Überprüfung von Kraftfahrzeugen sollen im Rahmen der PTI-Reform überarbeitet werden. Dabei geht es um die Anpassung der Prüfanforderungen an ADAS, Elektrofahrzeuge und vernetzte Systeme.
Die Reform der Hauptuntersuchung betrifft das Kfz-Handwerk unmittelbar. Neue Prüfanforderungen für ADAS-Systeme, Hochvoltkomponenten und vernetzte Fahrzeuge erfordern erhebliche Investitionen in Qualifikation und Ausrüstung. Gleichzeitig bietet die erweiterte Prüftiefe Chancen für das Werkstattgeschäft.
Der Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks setzt sich für praxisgerechte und technologieneutrale Prüfanforderungen ein, die den Zugang für freie Werkstätten erhalten. Herstellerspezifische Zertifizierungsschranken bei der Prüfung von ADAS- und HV-Systemen sind abzulehnen.
Die zur Prüfung erforderlichen Daten und Kalibrierparameter müssen diskriminierungsfrei zugänglich sein. Der BIV setzt sich außerdem dafür ein, dass Reparatur und Kalibrierung aus sicherheitsrelevanten Gründen in einem akkreditierten System erfolgen.