18.06.2026
Das EU-Recht auf Reparatur, die Altfahrzeugverordnung, der Digitale Produktpass beziehungsweise Batteriepass sowie Anforderungen an Reparierbarkeit und Ersatzteilverfügbarkeit sind zentrale Vorhaben im Bereich der Kreislaufwirtschaft.
Kfz-Werkstätten sind der Kern eines nachhaltigen Mobilitätsökosystems. Sie erhalten Fahrzeuge im Betrieb, verlängern deren Nutzungsdauer und reduzieren Ressourcenverbrauch.
Für die betriebliche Praxis sind die Verfügbarkeit und der Zugang zu Ersatzteilen sowie die Reparierbarkeit moderner Fahrzeuge entscheidend.
Der Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks unterstützt die gesetzliche Verankerung des Rechts auf Reparatur auch im Kfz-Bereich, die Sicherstellung einer 15-jährigen Ersatzteilversorgungspflicht sowie die Einbeziehung freier Werkstätten als anerkannte Reparaturbetriebe im Sinne der REES-Verordnung.
Softwaregeschützte Reparaturhindernisse sind zu beseitigen.