Aus Sicht des Verbands muss die EU klar regeln, wie Werkstätten mit zugelassenen Aftermarket-Bremsteilen umgehen, welche Vorgaben nach Arbeiten am Bremssystem gelten und wie Werkstätten in den vorgesehenen Datenzugang einbezogen werden.
Der BIV-Kfz hat dazu gegenüber der Europäischen Kommission Stellung genommen. Der Verband begrüßt das Ziel, Bremsstaubemissionen verbindlich zu begrenzen. Zugleich weist der Verband auf erhebliche Regelungslücken hin, die Werkstätten beim Bremsenservice vor rechtliche und praktische Unsicherheiten stellen können.
Im Mittelpunkt stehen drei Punkte: Teilewahl, Dokumentation und Dateneintrag.
Bei Aftermarket-Teilen muss die EU regeln, wie zugelassene Bremsscheiben und Bremsbeläge aus dem freien Teilemarkt zur typgenehmigten „Brake Corner Emission Family“ des Fahrzeugs passen. Andernfalls könnten Betriebe zugelassene Teile verbauen – und trotzdem gegen Typgenehmigungsvorgaben verstoßen.
Beim sogenannten c-Faktor sieht der BIV ebenfalls Klärungsbedarf. Der Wert beschreibt das Verhältnis von Reibungsbremsung zu regenerativer Bremsung. Offen bleibt, ob und wie Werkstätten ihn nach Arbeiten am Bremssystem prüfen oder dokumentieren müssen.
Auch beim Zugang zu Servicedaten muss der Entwurf nachschärfen. Werkstätten müssen relevante Daten nicht nur lesen, sondern Bremsenservice, Teiletausch und Reparaturen auch eintragen können. Nur dann lassen sich Wartung und Reparatur im freien Servicemarkt vollständig abbilden.
Der BIV setzt sich deshalb für klare Regeln zur Wahl bei Aftermarket-Teilen, zur Dokumentation nach Bremsenarbeiten und zum Dateneintrag durch Werkstätten ein. So kann die EU Bremsstaubemissionen senken, ohne Betriebe in Haftungsrisiken zu drängen oder den freien Servicemarkt einzuschränken.
Weitere Details zu den Positionen des BIV-Kfz enthält die vollständige »Stellungnahme«.