Fahrtenschreiberpflicht ab Juli 2026: Fahrzeuge über 2,5 Tonnen betroffen

Ab dem 1. Juli 2026 wird die Fahrtenschreiberpflicht im grenzüberschreitenden Güterverkehr ausgeweitet. Dann müssen auch gewerblich eingesetzte Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation, dem sogenannten Smart Tacho 2, ausgestattet sein.

Die Regelung gilt für Fahrzeuge, die im grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb der EU eingesetzt werden. Neu ist die Ausweitung auf gewerblich eingesetzte Fahrzeuge über 2,5 bis 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden EU-Verkehr. Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gelten entsprechende Vorgaben bereits seit längerem.

Die neue Pflicht betrifft nicht nur Neufahrzeuge. Auch Bestandsfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 bis 3,5 Tonnen können nachrüstpflichtig sein, wenn sie gewerblich im grenzüberschreitenden Güterverkehr eingesetzt werden.

Fahrzeuge, die bisher mit einem analogen oder digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet sind, müssen auf den Smart Tacho 2 umgerüstet werden. Bei Fahrzeugen mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der ersten Generation ist ein Upgrade auf die zweite Generation erforderlich.

Der Smart Tacho 2 verfügt über erweiterte Funktionen. Dazu zählen unter anderem die automatische Positionsaufzeichnung über GNSS-Technologie, eine Schnittstelle zur Fernauslesung durch Kontrollbehörden, die automatische Erfassung von Grenzübertritten, eine ITS-Schnittstelle zur digitalen Weiterverarbeitung von Daten sowie die Erfassung von Be- und Entladevorgängen.

Unternehmen und Fahrer müssen bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben mit Bußgeldern rechnen. Die Einführung des Smart Tacho 2 ist Teil des EU-Mobilitätspakets. Ziel ist es, Sozialdumping entgegenzuwirken, Wettbewerbsverzerrungen zu reduzieren und die Einhaltung der Sozialvorschriften im europäischen Straßengüterverkehr besser kontrollieren zu können.