BIV-Kfz und ZDK begrüßen geplante Erleichterung beim Ladekabeltausch

Der Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV-Kfz) und der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßen die geplanten Änderungen der Mess- und Eichverordnung, mit denen einheitliche messrechtliche Anforderungen an Messanlagen für Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge geschaffen werden sollen.

In einer gemeinsamen Stellungnahme weisen die Verbände zugleich darauf hin, dass die nationale Umsetzung nicht zu zusätzlichen bürokratischen oder finanziellen Belastungen für Kfz-Betriebe führen darf.

Positiv bewerten BIV-Kfz und ZDK insbesondere die vorgesehene Regelung zum Austausch von Ladekabeln. Nach der Begründung des Entwurfs soll nach einem Kabeltausch keine erneute Eichung erforderlich sein, sofern die Anforderungen des neuen § 29a eingehalten werden. Dies stellt eine Entlastung für Kfz-Betriebe dar, die Ladepunkte für Kunden, Mitarbeitende oder den eigenen Fuhrpark betreiben.

Aus Sicht der Verbände muss dabei eindeutig geregelt sein, dass die Anforderungen an die Konformitätsbewertung, Kennzeichnung und Siegelung der Messanlage bei den Herstellern liegen. Betreiber sollen lediglich ein vom Hersteller ausgewiesenes und entsprechend gekennzeichnetes Kabel verwenden müssen. Zusätzliche Prüf-, Nachweis- und Dokumentationspflichten gilt es zu vermeiden.

Klare Regelungen für Bestandsanlagen erforderlich

Die geplante Erleichterung beim Ladekabeltausch soll ausschließlich für Messanlagen gelten, die ab dem 10. Oktober 2028 in Verkehr gebracht werden. BIV-Kfz und ZDK regen daher an, zu prüfen, ob auch bestehende Ladeeinrichtungen von der Vereinfachung profitieren können. Zudem bitten sie um eine Klarstellung, dass bestehende Anlagen bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Eichfrist ohne Nachrüstung oder Neuzertifizierung weiterbetrieben werden dürfen.

Auch bei der Anzeige und Abrechnung von Ladevorgängen dürfen für Kfz-Betriebe keine zusätzlichen Beleg-, Aufbewahrungs- oder Nachweispflichten entstehen. Für Abgasanalysatoren und weitere in Kfz-Werkstätten verwendete Messgeräte sprechen sich die Verbände dafür aus, dass die Änderung weder neue Anforderungen noch geänderte Eichfristen oder zusätzliche Kosten verursachen.

Darüber hinaus empfehlen BIV-Kfz und ZDK eine bundeseinheitliche Handlungshilfe, die die bisherigen und neuen Anforderungen an Ladeeinrichtungen gegenüberstellt und die praktischen Auswirkungen erläutert. Die Verbände sprechen sich zudem für eine frühzeitige Einbindung des Kfz-Handwerks bei künftigen Änderungen der Mess- und Eichverordnung aus.