Der Entwurf sieht vor, Altbatterien künftig genauer zu erfassen und ihnen differenzierte Abfallschlüssel zuzuordnen. Das kann ihre Rückverfolgbarkeit verbessern und das Recycling unterstützen.
Für Kfz-Betriebe bedeutet die Umstellung jedoch, dass sie bisher verwendete Abfallschlüssel und bestehende Entsorgungsverfahren überprüfen müssen. Der BIV-Kfz fordert deshalb eine bundeseinheitliche Zuordnungshilfe, die alte und neue Schlüssel gegenüberstellt. Auch der Umgang mit bestehenden Entsorgungsnachweisen muss rechtzeitig geklärt werden. Zusätzliche Dokumentationspflichten und Verwaltungsaufwand für die Werkstätten gilt es zu vermeiden.
Die vollständige Stellungnahme des BIV-Kfz finden Sie hier: »Stellungnahme „Zweite Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)“«