BIV-Kfz setzt sich in Brüssel für Reparaturfreiheit und fairen Wettbewerb ein

Wie können freie Werkstätten künftig Hochvoltbatterien reparieren, wenn ihnen der notwendige Zugang zu Fahrzeugdaten fehlt? Diese Frage und weitere Fragen standen im Mittelpunkt des politischen Austauschs einer Delegation des Bundesinnungsverbands des Kraftfahrzeughandwerks (BIV-Kfz) am 2. und 3. November 2026 in Brüssel.

In Gesprächen mit den Europaabgeordneten Markus Ferber und Jens Gieseke ging es außerdem um europäische Regulierungsvorhaben und deren Auswirkungen auf den unabhängigen Ersatzteil- und Servicemarkt. Auch die berufliche Bildung stand auf der Agenda.

Batteriepass erschwert Reparaturen für freie Werkstätten

Mit zunehmender Elektromobilität gewinnt der Zugang zu Fahrzeugdaten und Reparaturinformationen weiter an Bedeutung. Der BIV-Kfz sieht insbesondere bei der gegenwärtigen Konzeption des europäischen Batteriepasses erhebliche Herausforderungen für freie Werkstätten.

Nach Einschätzung des Bundesinnungsverbands reichen die vorgesehenen Zugriffsrechte nicht aus, um Reparaturen an Hochvoltbatterien unabhängig von den Fahrzeugherstellern durchführen zu können. Werkstätten müssen Informationen auslesen und Änderungen nach einer Reparatur im Batteriepass dokumentieren können. Fehlen die erforderlichen Lese- und Schreibrechte, können selbst technisch mögliche Reparaturen verhindert werden. 

Wie weitreichend die Folgen sein können, verdeutlichte Michael Dittmar, Vorsitzender der Fachgruppe Digitalisierung und Mobilität des BIV-Kfz und Vorstandsmitglied des Kfz-Verbands NRW, anhand eines Praxisbeispiels: Während die elektronische Diagnose den Austausch einer vollständigen Hochvoltbatterie nahelegte, war tatsächlich lediglich eine verschraubte Sicherung defekt. Ein vollständiger Batterietausch hätte Kosten in Höhe von 15.000 bis 20.000 Euro verursachen können.

EU-Regelungen beeinflussen Wettbewerb und Reparaturkosten

Neben dem Batteriepass standen weitere europäische Regulierungsvorhaben auf der Agenda. Bei der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) sieht der BIV-Kfz weiterhin politischen Handlungsbedarf, um faire Wettbewerbsbedingungen im unabhängigen Ersatzteil- und Servicemarkt sicherzustellen.

Auch die knappen Umsetzungsfristen bei Euro 7 bereiten dem BIV-Kfz Sorgen. Sie könnten das Angebot verfügbarer Ersatzteile einschränken und damit die Kosten für Betriebe und Verbraucher erhöhen. 

„Mobilität muss bezahlbar sein“, betont Bundesinnungsmeister Detlef Peter Grün. 

Zu den weiteren Gesprächsinhalten zählte auch das europäische Verkehrssicherheitspaket (Roadworthiness Package). 

„Viele Entscheidungen, die den Werkstattalltag unmittelbar beeinflussen, werden auf europäischer Ebene getroffen. Umso wichtiger ist es, dass wir die Perspektive der Kfz-Werkstätten frühzeitig in die politischen Diskussionen einbringen. Die Gespräche in Brüssel haben uns die Gelegenheit gegeben, konkrete Herausforderungen aus der betrieblichen Praxis aufzuzeigen und deutlich zu machen, worauf es für die Zukunft unseres Handwerks ankommt“, erklärt Grün.