In seiner Stellungnahme zum Entwurf der Europäischen Kommission zur Ergänzung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1706 macht der Verband deutlich: Ohne Zugang zu den nötigen Fahrzeugdaten können freie Werkstätten die vorgesehenen Prüfungen nicht verlässlich durchführen.
Der Entwurf betrifft die Dauerhaltbarkeit bordeigener Batterien, die Niedrigtemperatur-Reichweite von Elektrofahrzeugen und die Systemleistung elektrifizierter Fahrzeuge. Der BIV-Kfz unterstützt das Ziel, im Euro-7-Rahmen einheitliche Anforderungen an diese technischen Parameter zu schaffen. Aus Sicht des Verbandes müssen die Vorgaben jedoch so ausgestaltet sein, dass Kfz-Betriebe sie in der Praxis auch erfüllen können.
Im Mittelpunkt steht dabei der Zugang zu SOCE-Daten. Diese Daten zeigen, wie viel nutzbare Energie eine Batterie noch bereitstellen kann. Werkstätten benötigen sie, um die Batteriedauerhaltbarkeit fachgerecht zu prüfen.
Genau hier sieht der BIV eine zentrale Schwachstelle des Entwurfs: Freie Werkstätten sollen Prüfungen übernehmen, erhalten aber nicht zwingend die dafür nötigen Daten. Der Entwurf lässt offen, wie sie an herstellerspezifische Diagnosedaten kommen. Über standardisierte Fahrzeugschnittstellen lassen sich diese häufig nicht oder nur unvollständig abrufen. Ohne einen gesicherten Zugang zu diesen Daten droht die geplante Regelung freie Werkstätten gegenüber markengebundenen Betrieben zu benachteiligen, den freien Servicemarkt zu schwächen und die Wahlfreiheit der Kundinnen und Kunden einzuschränken.
Auch bei den Prüfpflichten sieht der BIV Nachbesserungsbedarf. Die Verordnung muss klar benennen, was Werkstätten im Rahmen von Wartung oder Reparatur prüfen, messen und dokumentieren sollen. Ein bloßer Verweis auf externe UN-Regelungen reicht dafür nicht aus.
Zudem muss die EU klar definieren, wann ein Fahrzeug als „ordnungsgemäß gewartet“ gilt. Andernfalls drohen Streitfälle darüber, ob eine nachlassende Batterieleistung auf normalen Verschleiß, Herstellervorgaben oder einen Wartungsfehler zurückgeht. Werkstätten brauchen hier klare Grenzen zwischen Hersteller- und Werkstattverantwortung.
Aus Sicht des BIV kann die geplante Regelung nur dann praxistauglich wirken, wenn die EU drei Voraussetzungen schafft: klare Prüfregeln, sicheren Zugang zu SOCE-relevanten Diagnosedaten und eine transparente Haftungsabgrenzung. Regeln, die Werkstätten erfüllen sollen, müssen auch mit den ihnen verfügbaren Daten erfüllbar sein.
Die vollständige Stellungnahme des BIV-Kfz können Sie »hier« abrufen.