GVO muss über 2028 hinaus gestärkt werden

Die Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung sichert freien Werkstätten den Zugang zu technischen Informationen, Originalteilen und Markenwerkzeug. Der Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks setzt sich gemeinsam mit europäischen Partnerverbänden für eine Erneuerung und Stärkung des GVO-Rahmens über das Jahr 2028 hinaus ein.

Als wettbewerbsrechtlicher Rahmen für den Kfz-Vertrieb und den Aftermarket gilt die GVO 461/2010 seit 2010. Sie wurde 2023 um fünf Jahre verlängert und läuft am 31. Mai 2028 aus. Die EU-Kommission hat am 25. Juni 2026 die Ergebnisse ihrer Evaluierung veröffentlicht und prüft nun, ob die Regelung verlängert oder überarbeitet wird.

Die Evaluierung bestätigt, dass sich der Rechtsrahmen grundsätzlich bewährt hat und sektorspezifische Regelungen weiterhin erforderlich sind. Gleichzeitig zeigt sie bestehende Defizite beim Datenzugang: Nach Angaben der EU-Kommission verfügen nur 48 Prozent der freien Werkstätten über einen vollständigen Zugriff auf Fahrzeugdaten, während es bei Vertragswerkstätten 93 Prozent sind.

Aus Sicht des BIV-Kfz muss eine modernisierte GVO insbesondere den diskriminierungsfreien Zugang zu Software-Updates, Remote-Diagnosen und fahrzeuggenerierten Daten in interoperablen Formaten sicherstellen. Zudem müssen Digitalisierung, Elektromobilität und Over-the-Air-Funktionen angemessen berücksichtigt werden. Technische Grundlage des Datenzugangs ist Anhang X der Typgenehmigungsverordnung in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/699.

Der »One-Pager« des BIV-Kfz fasst die Position, die zentralen Forderungen und den aktuellen Verfahrensstand kompakt zusammen.